PDS und ÖDP bringen Mobilfunkproblematik in den Bundestagswahlkampf
Quelle: Interne Informationen, Flyer von PDS und ÖDP
PDS und ÖDP setzen als bisher einzige Parteien spezielle Mobilfunk-Flyer im Bundestagswahlkampf ein
Die Parteien PDS und ÖDP setzen ab sofort unabhängig voneinander spezielle Mobilfunk-Flyer im Bundestagswahlkampf ein. Damit nehmen diese beiden Parteien ihre Verantwortung für die Bevölkerung in lobenswerter Weise war. Keine der anderen großen Parteien befand es bisher für nötig, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung beim Mobilfunk in einem Wahlkampfprospekt zu thematisieren. Engagierte einzelne Politiker gibt es bei diesem Thema in allen Parteien. Diese haben jedoch wenig Chancen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen bei den Parteispitzen einzubringen. Ganz offensichtlich geschieht dies interessenbedingt, anders läßt sich die Ignoranz von CDU, CSU, SPD, Grünen und FDP bei diesem Thema nicht deuten. Der kürzlich im Umweltausschuß des Bundestags abgesegnete Antrag von SPD und Grünen für "gesundheitsverträglichen Mobilfunk" ist völlig unzureichend und sowohl für Gesundheitsschutz als auch für das Vorsorgeprinzip absolut inakzeptabel. Dieser Antrag führt de facto zu keinerlei Verbesserungen für die Bevölkerung. Bereits kranke Menschen leiden weiter, der Rest der Bevölkerung darf am jahrelangen Feldversuch der Mobilfunkindustrie teilhaben. Bereits in großer Zahl vorliegende Studien mit eindeutigen sehr alarmierenden Ergebnissen werden ignoriert, um die finanziellen Interessen eines schwächelnden Industriezweiges zu schützen. Der Wähler wird das nicht hinnehmen!
Forderungen der ÖDP im Wahlkampfflyer
- Drastische Senkung der Grenzwerte
- Keine Mobilfunksender in Wohngebieten
Weitere Infos von der ÖDP: http://www.oedp.de/
Forderungen der PDS im Wahlkampfflyer (Auszüge):
- Novellierung der 26. BImSchV, Berücksichtigung
der athermischen Wirkungen sowie des Vorsorgeprinzips
- Absenkung der Grenzwerte, soweit,
dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können
- Ständige Anpassung der Immissionswerte
an das jeweils technisch Mögliche, Durchsetzung eines Minimierungsgebotes
für elektromagnetische Strahlung
- Beteiligung von Kommunen, Bürgern
und Bürgerinitiativen bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen
- Betreiber müssen nachweisen,
dass der Standort auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes optimal
ist und die Belastung für Bevölkerung und Umwelt minimiert
- Befristung der Standortbescheinigungen
- Sendeanlagenfreie Schutzzonen
in angemessenem Umkreis um Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten,
Altenheime und Wohngebiete
- Umkehr der Beweislast - Betreiber
müssen Unschädlichkeit ihrer Anlagen nachweisen
- Umfassende Informationspflicht
der Mobilfunkbetreiber über Emissionen, Immissionen und Netzplanung.
Offenlegung dieser Informationen kostenlos und rechtzeitig vor der Errichtung
der Sendeanlagen
- Einführung von Vorsorgegrenzwerten
für Mobiltelefone, SAR-Wert muss gesundheitliche Risiken ausschliessen
- Zusätzliche wirksame Massnahmen
zur Begrenzung des Strahlenrisikos für Kinder und Jugendliche