Mehr zum Thema Mobilfunk und Gesundheit

PDS und ÖDP bringen Mobilfunkproblematik in den Bundestagswahlkampf

Quelle: Interne Informationen, Flyer von PDS und ÖDP

PDS und ÖDP setzen als bisher einzige Parteien spezielle Mobilfunk-Flyer im Bundestagswahlkampf ein

Die Parteien PDS und ÖDP setzen ab sofort unabhängig voneinander spezielle Mobilfunk-Flyer im Bundestagswahlkampf ein. Damit nehmen diese beiden Parteien ihre Verantwortung für die Bevölkerung in lobenswerter Weise war. Keine der anderen großen Parteien befand es bisher für nötig, den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung beim Mobilfunk in einem Wahlkampfprospekt zu thematisieren. Engagierte einzelne Politiker gibt es bei diesem Thema in allen Parteien. Diese haben jedoch wenig Chancen, ihr Wissen und ihre Erfahrungen bei den Parteispitzen einzubringen. Ganz offensichtlich geschieht dies interessenbedingt, anders läßt sich die Ignoranz von CDU, CSU, SPD, Grünen und FDP bei diesem Thema nicht deuten. Der kürzlich im Umweltausschuß des Bundestags abgesegnete Antrag von SPD und Grünen für "gesundheitsverträglichen Mobilfunk" ist völlig unzureichend und sowohl für Gesundheitsschutz als auch für das Vorsorgeprinzip absolut inakzeptabel. Dieser Antrag führt de facto zu keinerlei Verbesserungen für die Bevölkerung. Bereits kranke Menschen leiden weiter, der Rest der Bevölkerung darf am jahrelangen Feldversuch der Mobilfunkindustrie teilhaben. Bereits in großer Zahl vorliegende Studien mit eindeutigen sehr alarmierenden Ergebnissen werden ignoriert, um die finanziellen Interessen eines schwächelnden  Industriezweiges zu schützen. Der Wähler wird das nicht hinnehmen!

Forderungen der ÖDP im Wahlkampfflyer

- Drastische Senkung der Grenzwerte
- Keine Mobilfunksender in Wohngebieten

Weitere Infos von der ÖDP: http://www.oedp.de/

Forderungen der PDS im Wahlkampfflyer (Auszüge):

- Novellierung der 26. BImSchV, Berücksichtigung der athermischen Wirkungen sowie des Vorsorgeprinzips
- Absenkung der Grenzwerte, soweit, dass gesundheitliche Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden können
- Ständige Anpassung der Immissionswerte an das jeweils technisch Mögliche, Durchsetzung eines Minimierungsgebotes für elektromagnetische Strahlung
- Beteiligung von Kommunen, Bürgern und Bürgerinitiativen bei der Errichtung von Mobilfunksendeanlagen
- Betreiber müssen nachweisen, dass der Standort auch unter dem Gesichtspunkt des Immissionsschutzes optimal ist und die Belastung für Bevölkerung und Umwelt minimiert
- Befristung der Standortbescheinigungen
- Sendeanlagenfreie Schutzzonen in angemessenem Umkreis um Krankenhäuser, Schulen, Kindergärten, Altenheime und Wohngebiete
- Umkehr der Beweislast - Betreiber müssen Unschädlichkeit ihrer Anlagen nachweisen
- Umfassende Informationspflicht der Mobilfunkbetreiber über Emissionen, Immissionen und Netzplanung. Offenlegung dieser Informationen kostenlos und rechtzeitig vor der Errichtung der Sendeanlagen
- Einführung von Vorsorgegrenzwerten für Mobiltelefone, SAR-Wert muss gesundheitliche Risiken ausschliessen
- Zusätzliche wirksame Massnahmen zur Begrenzung des Strahlenrisikos für Kinder und Jugendliche

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