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Rechtskräftiges Urteil: Nutzungsänderung durch Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig

Quelle: IG Gefahr Mobilfunk Büdingen e.V., erhalten im April 2003, Urteil von Februar 2003

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof Kassel hat in einem rechtskräftigen Urteil gegen den Mobilfunkbetreiber Vodafone entschieden und festgestellt, dass Nutzungsänderungen durch Mobilfunkanlagen genehmigungspflichtig sind. Da die entsprechende Baugenehmigung nicht vorlag, wurde Nutzungsverbot mit Sofortvollzug wegen formeller Illegalität erlassen. Es handelte sich um eine Antennenanlage auf dem Gebäude einer Sparkasse, die zwar wegen geringer Höhe keine Baugenehmigung benötigt hätte. Wegen der mit der Antenneninstallation verbundenen Nutzungsänderung des Gebäudes war die Anlage jedoch baugenehmigungspflichtig.

Das komplette Urteil: HessVGH140203.pdf

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