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Dubioses UMTS-Gutachten: Will der Staat angeschlagenen Mobilfunkunternehmen unter die Arme greifen?

 Quelle: Saarbrücker Zeitung, 01.07.2000

"Die UMTS-Lizenzen waren zu teuer"

Saarbrücken (ap). Der Preis für die UMTS-Lizenzen (nächste Mobilfunk-Generation) bei der Auktion vor zwei Jahren war nach einem Gutachten deutlich überhöht. Der Saarländische Rundfunk zitierte am Wochenende aus der Erhebung des Duisburger Professors für Telekommunikationswissenschaft, Torsten Gerpott. Darin vertritt der Experte die Ansicht, dass nur vier der sechs Anbieter wirtschaftlich überleben könnten.

Gerpott, der Mitglied des wissenschaftlichen Arbeitskreises der Bonner Regulierungsbehörde ist, hat seine Studie unter den Titel "Konsolidierungsperspektiven für UMTS-Lizenzinhaber in Deutschland" gestellt. Nach seinen Berechnungen liegen die nach der Auktion im Sommer 2000 gezahlten umgerechnet rund 50,8 Milliarden Euro um mehr als ein Drittel über dem wirklichen Wert für die Lizenzen, wie er sich heute abzeichne.

Kommentar der Elektrosmognews: Diese Meldung bietet reichlich Anlaß zur Spekulation. Liess die Regierung dieses Gutachten anfertigen, um künftige Rückerstattungen von UMTS-Lizenzgebühren an finanziell angeschlagene Mobilfunkbetreiber vorzubereiten? Wettbewerbsrechtlich ist dies kaum möglich, dann könnte ja jeder Unternehmer kommen und Investitionen zurückfordern, die sich leider nicht rentiert haben. Es wäre untragbar, dass für diese Fehlspekulationen nun mal wieder der Steuerzahler haften soll. Wir werden es bald wissen.

Kommentar von Bernd Schreiner, Elektrosmognews Thüringen:

Weiter ist es eine Auktion, bei der der Bieter die Verantwortung für sein Gebot trägt, und nicht der Anbieter einen Preis, d.h. Wert, vorgibt.

Nur weil die verantwortlichen Manager der anderen Unternehmen dachten, sie müssten Hrn. Schmitt, Mobilcom,  übertrumpfen, und sich von ihm nicht überholen lassen, wurden die Summen in diese astronomische Höhe geschoben!

Dass die gesamte Technik fragwürdig ist, stand damals bereits fest, auch der Aufwand der Installation und die technischen Schwierigkeiten waren zum Versteigerungszeitpunkt in vielen Details ungeklärt, jedoch bekannt!

So war es nicht möglich, eine UMTS- Verbindung zu einem bewegten Endgerät aufrechtzuerhalten, obwohl genau dafür gezahlt wurde.

Es war also unter allen Umständen durch die "Ersteigerer" abzusehen, dass die Investitionen weitere Schwierigkeiten und vor allem Kosten schaffen würden und ebenfalls, dass es sich nicht um einen Einkauf eines fertigen Produktes handelt, auf das man Gewährleistung hat.

Besonders hervorzuheben sind die baurechtlichen Aspekte. Die Lizenz beinhaltet ausschliesslich die Nutzung der Kanäle der entsprechenden Frequenzen und gilt nur in Verbindung mit allen weiteren dafür erforderlichen Genehmigungen.

Es ist also für die Betreiber immer klar gewesen, dass sie für den Betrieb von Sendeanlagen unter Umständen weitere Genehmigungen benötigen. Die nun angeführte Argumentation bzgl. des Zeitdrucks zur Erreichung der notwendigen Netzabdeckung bis zu dem Stichtag der Regulierungsbehörde (Verfall der Lizenz), um Genehmigungsverfahren abzukürzen oder ganz fallen zu lassen, wäre eine einseitige Bevorteilung auf Kosten der Rechte der Bürger.

Bernd Schreiner

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