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Was Gemeinden tun können: Ortsgestaltungssatzung ändern!

Quelle:  Pforzheimer Zeitung, 07.02.2002

Gemeinderat muss mit Enzkreis-Veto gegen Gestaltungssatzung rechnen: Untätigkeitsklage gegen Verwaltung Mühlacker

ÖTISHEIM/ENZKREIS. Der Enzkreis will die von Ötisheim beschlossene Gestaltungssatzung gegen Mobilfunkantennen auf Herz und Nieren prüfen.

"Wir raten davon ab", sagte Erster Landesbeamter Wolfgang Herz.

Horst Pieper

Die Entscheidung der Gemeinde Ötisheim vom Dienstagabend sorgte bereits gestern im Landratsamt für gehörigen Gesprächsstoff, wo die aktuelle PZ-Berichterstattung auf den Schreibtischen des Landrats und seiner Fachleute kursierte. Der Erste Landesbeamte sprach von "einer ersten Entscheidung für den Enzkreis". Zwar habe der Landkreis einen "großen Respekt vor der kommunalen Selbstverwaltung", aber die derzeitige Rechtslage lasse vermutlich wenig Spielraum. Die Grenzwerte der Strahlungen seien verbindlich geregelt. Das Landratsamt sei verpflichtet, "den bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Geltung zu verhelfen". Als juristische Grundlage diene die Landesbauordnung aus dem Jahr 1995.

Die Kreisverwaltung ließ gestern durchblicken, dass sie sich bei der Genehmigung oder Ablehnung der Satzung von Ötisheim nicht unter Zeitdruck setzen lassen will. Eine Entscheidung des Landratsamtes könne anschließend auf dem Klageweg angefochten werden. Er mahnte das Gemeindeparlament von Ötisheim, dass bei einer Genehmigung der Satzung sogar Schadensersatzforderungen der Mobilfunkbetreiber eingeklagt werden könnten. "Auf keinen Fall machen wir die Augen zu", unterstrich Herz gegenüber der PZ. Die bereits vom Baurechtsamt geäußerten Bedenken gegen eine solche Gestaltungssatzung gegen Mobilfunkantennen beständen im Landratsamt weiter.

Bürger hingegen optimistisch

Der Sprecher der Anliegerinitiative in Ötisheim, Peter Siegel, hingegen erwartet eine Genehmigung der vom Gemeinderat der Stromberg-Kommune beschlossenen Gestaltungssatzung und bezog sich gestern auf eine Entscheidung des Landkreises Reutlingen. Dort sei das Landratsamt sogar gegen den Betrieb einer bereits bestehenden Mobilfunkanlage eingeschritten, die wieder abgebaut werden musste. Er plädierte für die Aufstellung dieser Antennen für den Mobilfunk außerhalb bebauter Bereiche. Außerdem kündigte er eine Untätigkeitsklage gegen die Stadtverwaltung Mühlacker an. Sie habe seinen Einspruch gegen die benachbarte Mobilfunkantenne an der Schönenberger Straße mehr als drei Monate lang nicht bearbeitet. "Herr Siegel erhält in den nächsten Tagen einen rechtsfähigen Bescheid", kündigte gestern Mühlackers Bauamtsleiter Winfried Abicht an. Der Gesetzgeber räume den Behörden bei grundsätzlichen Entscheidungen wie in der Mobilfunkfrage eine längere Bearbeitungszeit zu, um die Rechtslage genau prüfen zu können. Das unterstrich die Stadtverwaltung. Nach Abichts Worten sind etwa 40 Einsprüche - häufig mit fast gleichem Wortlaut - bei der Verwaltungsgemeinschaft gegen die Mobilfunkanlagen eingereicht worden. Er erwarte nun "sehr gespannt" die Entscheidung des Enzkreises zur neuen Gestaltungssatzung von Ötisheim. Allerdings betonte er ebenso, dass knapp 70 Prozent der Bevölkerung schon ein Handy benutzen würden.

Die Bürgerinitiative hat sich nach den Entscheidungen des Rathaus-Parlaments nun zum Ziel gesetzt, die drei Anlagen auf dem Gebäude an der Schönenberger Straße 22 zu beseitigen. Dort sollen sich nach Auskunft der Gemeindeverwaltung drei Antennen befinden. Peter Siegel glaubt, dass seine Gruppe die an der Bahnhofstraße installierte Antennenanlage von Viag-Interkom juristisch kaum noch in Frage stellen könne. Das Haus, auf dem die Anlage installiert sei, stehe in einem Gewerbegebiet. Die Gemeindeverwaltung will in den nächsten Tagen den Satzungsbeschluss des eigenen Gemeinderates mit einer Begründung an das Landratsamt weiterreichen.

Die Elektrosmognews, Bürgerinitiativen und Organisationen in Deutschland haben genug von der Ignoranz unserer Politiker. Wir machen jetzt mobil gegen mobil und rufen zur 1. bundesweiten Demonstration gegen Mobilfunkantennen in Wohngebieten auf und fordern eine drastische Senkung der Strahlenbelastung durch Hochfrequenzstrahlung - und zwar überall dort, wo sich Menschen aufhalten.

Die 1. Pilotdemonstration findet am 16.2.2002 um 14.30 Uhr in Coburg/Marktplatz statt. Wir rufen alle Organisationen, kritische Parteien, Gruppierungen und Einzelpersonen auf, sich an der Pilotdemonstration zu beteiligen! Dieser müssen in regelmäßigen Abständen möglichst am gleichen Wochentag und zur gleichen Zeit weitere Demonstrationen folgen, um unseren Forderungen Nachdruck zu verleihen. Wir machen jetzt von unserem verfassungsmäßigen Recht auf Versammlungsfreiheit Gebrauch! Die Gesundheit der Bevölkerung ist wichtiger als der Profit von Großkonzernen!

Für die Stadt Coburg wurde die Demonstration für den genannten Termin bereits beim Ordnungsamt der Stadt Coburg angemeldet. Tun Sie das auch in Ihrer Stadt/Ihrem Ort oder beteiligen Sie sich an der Pilotdemo in Coburg (Marktplatz)! Melden Sie die Demonstration beim Ordnungsamt Ihres Landkreises/Ihrer Stadt an!

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