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Bundestagswahlprogramm der ÖDP: Drastische Grenzwertsenkung gefordert

Quelle: Bundestagswahlprogramm der ÖDP zum Mobilfunk

ÖDP fordert maximal 100 Mikrowatt/Quadratmeter sowie 10 Mikrowatt in Wohngebieten

Generelle Baugenehmigungen unter Bürgerbeteiligung gefordert

Die ÖDP fordert:

Den Mobilfunk (v)erträglich gestalten

Eine Vielzahl von wissenschaftlichen Studien aus aller Welt belegen die erheblichen Gesundheitsgefahren der heutigen Mobilfunktechnik für Menschen und Tiere. Insbesondere die gepulste eletromagnetische Strahlung von Handys und Antennenstationen stellt für die gesamte Biosphäre auf lange Sicht ein unkalkulierbares Risiko dar. Aus diesem Grund muß dringend dem gesundheitlichen Vorsorgegedanken Vorrang vor jedem kommerziellen Interesse eingeräumt werden.

Die Ergebnisse der öffentlichen Anhörung „Mobilfunk“ im dt. Bundestag vom 2. Juli 2001 zeigen deutlich die Notwendigkeit einer Verringerung der Strahlenbelastung der Bevölkerung. Die in Deutschland geltenden Grenzwerte der 26. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (26. BImSchV) sind dafür völlig unzureichend und müssen gesenkt werden. Es ist bestürzend, wie wenig die staatlichen Behörden ihrer Fürsorgepflicht in diesem Bereich nachkommen.

Das ödp-Konzept:

· Pulstechnik beenden:  die heute eingesetzte Mobilfunktechnik nach dem Zeitschlitzverfahren (gepulste Signale) durch den GSM 900/1800-Standard sowie die schnurlosen Haustelefone durch den DECT-Standard ist schnellstmöglich abzubauen. Die laufende Erweiterung für Datenübertragung in der GPRS-Technik ist sofort zu stoppen. Die zugehörigen Frequenzbereiche werden für nicht-gepulste Funkanwendungen bei reduzierter Sendeleistung freigegeben. Die künftige Mobilfunktechnik nach dem UMTS-Standard ist ausschließlich im ungepulsten Modus zu betreiben.

· Grenzwerte senken:  die Vorgaben in der 26. BImSchV werden auf einen Grenzwert noch unterhalb der „Salzburger Resolution“ vom 8. Juni 2000 für nicht-gepulste Immissionen auf 0,1 mW/m2 festgelegt.

· Wohngebiete freihalten:  reine Wohngebiete und die Aufenthaltsorte von Kindern und Jugendlichen (z.B. Kindergärten und Schulen) und Krankenhäuser müssen in der Netzplanung der Betreibergesellschaften durch einen strengeren Grenzwert von 0,01 mW/m2 Leistungsflußdichte geschützt werden. Der Aufbau von Antennen-Basisstationen ist deshalb generell genehmigungspflichtig. Die Öffentlichkeit wird (z.B. durch Bürgerversammlungen) in das Genehmigungsverfahren einbezogen.

· Folgen erforschen:  die Forschung über die Folgen der zunehmenden Elektrosmog-Belastung ist auf allen Gebieten voranzutreiben. Wenigsten 0,5% der Einnahmen aus der UMTS-Versteigerung oder den damit verbundenen Zinsersparnissen im Bundeshaushalt sind für Forschungsaufträge einzusetzen.

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