Landesregierung Nordrhein-Westfalen warnt vor Gesundheitsrisiken durch Mobilfunk
Quellen: Drucksachen 13/1833 sowie 13/2105 und 13/2415, Antwort auf die Kleinen Anfragen der Abgeordneten Volkmar Klein und Hubert Schulte
Landesregierung verweist auf wissenschaftliche Literatur, in der es zahlreiche Hinweise auf biologische Reaktionen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Einwirkung elektromagnetischer Strahlung mit niedrigen, nicht thermisch wirksamen Feldstärken unterhalb der bestehenden Grenzwerte gibt.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Volkmar Klein - Drucksache 13/1833 - verweist die Landesregierung Nordrhein-Westfalen auf die wissenschaftliche Literatur, in der es zahlreiche Hinweise auf biologische Reaktionen und gesundheitliche Beeinträchtigungen durch die Einwirkung elektromagnetischer Strahlung mit niedrigen, nicht thermisch wirksamen Feldstärken unterhalb der bestehenden Grenzwerte gibt.
In einer Entgegnung vom 14.03.2002 äußert sich die Ministerin für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen im Einvernehmen mit dem Innenminister, dem Minister für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport sowie der Ministerin für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit und der Staatskanzlei u.a. wie folgt:
"Nach Auffassung der Landesregierung lassen sich Konflikte um Mobilfunksendeanlagen vor Ort nur abbauen, wenn die Kommunen und damit auch die betroffenen Bürgerinnen und Bürger neben verständlichen Informationen über geplante Anlagen und voraussichtliche Belastungen auch Möglichkeiten der Beteiligung an den Standortentscheidungen erhalten.
In den Umweltbehörden des Landes NRW ist seit Beginn des Jahres 2001 die Zahl der Anfragen und Beschwerden im Zusammenhang mit elektromagnetischen Feldern von Mobilfunksendeanlagen enorm gestiegen. Nach Auffassung der Landesregierung wird hierdurch der hohe Besorgnisgrad der Bevölkerung Nordrhein-Westfalens deutlich.
Für die Landesregierung stellt die Intensivierung der Forschung eine wichtige und notwendige Vorsorgemaßnahme dar. Das Umweltministerium hat sich deswegen anläßlich der 27. Amtschefkonferenz (ACK) bzw. 56. Umweltministerkonferenz (UMK) ausdrücklich für die Aufstellung eines bundesweiten Forschungsprogrammes eingesetzt.
Bis die Fragen zu den gesundheitlichen Auswirkungen der Mobilfunkstrahlung abschließend geklärt sind, wird sich die Landesregierung dafür einsetzen, daß bei einer Novellierung der 26. BImSchV effektive Vorsorgeregelungen eingeführt werden.
Um die langzeitigen Veränderungen der Belastung zu erfassen, ist ein Langzeit-Monitoring geplant.
Athermische Effekte sind bei der Festsetzung der Grenzwerte in der 26. BImSchV bisher nicht berücksichtigt worden. Die Landesregierung mißt der Vorsorge vor schädllichen Umwelteinwirkungen durch elektromagnetische Felder große Bedeutung bei.
Aufruf zum Dauerprotest: http://www.elektrosmognews.de/news/aufrufzumdauerprotest.htm
Fragebogen für Betroffene: http://www.elektrosmognews.de/news/fragebogen.htm
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