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Euskirchen: SPD will einstweilige Verfügung

Aus: Kölner Stadtanzeiger, 12.12.2001

Zahlreiche besorgte Eltern füllten die Zuhörerbänke, als der Kaller Hauptausschuss am Montag über den in Scheven installierten Mobilfunkmast diskutierte.
Kall-Scheven - Die Gemeinde Kall will jetzt versuchen, die Inbetriebnahme des Mobilfunk-Sendemastes in der Ortslage von Scheven zu verhindern. Einstimmig beauftragte der Haupt- und Finanzausschuss am Montagabend die Verwaltung, eine Rechtsauskunft einzuholen, wie man die bevorstehende Inbetriebnahme im Zuge einer einstweiligen Verfügung stoppen könnte. Mit Vehemenz hatte der Schevener Ratsherr und SPD-Fraktionsvorsitzende Erhard Sohn diesen Schritt beantragt.

Viele Unterschriften

Auslöser der Beratung im Ausschuss am Montag war eine Petition von Eltern der Schevener Kindergartenkinder, in der der sofortige Abbau der auf einer Scheune am Fliederweg montierten Mobilfunkantenne gefordert wird. Die Eltern sehen im Betrieb des Sendemastes innerhalb des Wohngebietes nahe des Kindergartens eine „konkrete Gesundheitsgefährdung“.

Deshalb geht eine weitere Forderung an die Gemeinde, die Installation von weiteren Mobilfunkanlagen in oder nahe bewohnten Gebieten nicht mehr zu erlauben und einen Mindestabstand von 1500 Metern festzuschreiben. Die Petition ist von 23 Eltern unterschrieben. Sie kündigten Konsequenzen für den Fall an, dass die in der Beschwerde aufgeführten Forderungen nicht erfüllt werden. Sie könnten ihre Sprösslinge zum Beispiel aus dem Kindergarten nehmen. (Eine ähnliche Aktion wird auch von der Bürgerinitiative Coburg-Creidlitz geplant).

Weil die in Scheven montierte Antenne genehmigungsfrei ist, könne der Beschwerde nicht stattgegeben werden, hieß es am Montag in der Verwaltungsvorlage. Es wurde jedoch vorgeschlagen, dass die Verwaltung ein Gespräch mit Vertretern der Beschwerdeführer sowie mit dem Aufsteller des Mastes führen solle. Ziel soll dabei der Abbau beziehungsweise die Versetzung des umstrittenen Sendemastes sein.

„Wir machen ihre Sache zu unserer Angelegenheit, auch wenn wir keine rechtlichen Möglichkeiten haben“, versprach Bürgermeister Hans Kaiser den Schevenern seine Hilfe. Die Gemeinde habe sich beim Städte- und Gemeindetag sowie bei der Landesregierung erkundigt, wie man derartige Anlagen stoppen könne. Doch alle hätten nur die Auskunft geben können, dass man solche genehmigungsfreien Anlagen nicht verhindern könne.

„Eine vage Chance“, so Hans Kaiser, sehe die Gemeindeverwaltung eventuell in einer Erklärung der gesamten Schevener Ortslage zum „denkmalgeschützen Bereich“. Man werde auch diese Möglichkeit gründlich prüfen. Dies könne allerdings auch mit Erschwernissen und Einschränkungen für die Haus- und Grundstückseigentümer verbunden sein.

Man habe bereits im Gespräch mit dem Mobilfunk-Betreiber versucht, das Problem „in Güte“ zu regeln. In Kürze solle nun das Gespräch zwischen Betreiber, Gemeinde und Kindergarteneltern stattfinden. Kaiser: „In diesem Gespräch wird der Bürgermeister Fürsprecher für die Schevener sein“.

Weitere Anlage geplant?

Alle Kaller Politiker äußerten ihren Unmut über den Mobilfunkbetreiber, der die „freiwillige Selbstverpflichtung“, die die Branche dem Städte- und Gemeindetag zugesichert habe, unterlaufen habe. Und hier, so SPD-Sprecher Erhard Sohn, könne man den juristischen Hebel ansetzen. Eine derartige Vereinbarung sei eine Verpflichtung.

Das Schevener Problem sei ein Problem, das die ganze Gemeinde angehe, warnte Erhard Sohn. Und FDP-Ratsherr Siegfried Schäfer wollte am Montag erfahren haben, dass in einem weiteren Ort der Gemeinde die Montage einer ähnlichen Anlage bevorstehe. Davon wisse man bei der Verwaltung wieder nichts, schimpfte Bürgermeister Hans Kaiser.

Auf verlorenem Posten

Und deshalb reiche es nicht aus, ein Gespräch mit dem Funkmast-Betreiber zu führen, konstatierte die SPD. Die Gemeinde solle schwereres Geschütz auffahren und per einstweiliger Verfügung die Inbetriebnahme des Antennenmastes konsequent verhindern, beantragte Erhard Sohn.

Bürgermeister Kaiser sah keine Möglichkeit, eine einstweilige Verfügung zu erwirken, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gebe. Wenn man jetzt in kostspieligen Rechtsstreit führe, wisse man doch von vorne herein, dass die Gemeinde auf verlorenem Posten stehe. An die Adresse des SPD-Ratsherrn und Rechtsanwalts Uwe Schmitz gerichtet, erklärte Kaiser: „Wir haben doch einen Juristen in unserer Reihe, der soll uns sagen, wie wir vorgehen können“. Doch der Rat von Schmitz blieb aus.

CDU-Ratsherr Toni Mießeler schlug vor, beim Amtsgericht eine Rechtsauskunft einzuholen. Dafür sei das Amtsgericht die falsche Adresse erwiderte Uwe Schmitz („nicht als Anwalt sondern als Ratsherr“) und schlug vor, für 350 Mark einen juristischen Fachmann um eine Rechtsauskunft zu bitten. Der Vorschlag von Erhard Sohn bezüglich der Erwirkung einer einstweiligen Verfügung sei gar nicht so abwegig.

Geschlossen stimmte der Ausschuss für das Einholen einer Rechtsauskunft. Er will geklärt haben, ob die Gemeinde wegen des Nichteinhaltens der freiwilligen Selbstverpflichtung durch den Betreiber eine einstweilige Verfügung gegen die Inbetriebnahme erwirken kann.

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