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Stellungnahme von Prof.Dr. F.Adlkofer zu im Internet veröffentlichten Behauptungen von Prof.Dr. A.Lerchl

Auf den am 25.08.2010 auf der Webseite des IZGMF veröffentlichten Artikel, unter der Überschrift
"Medizinische Universität Wien zahlte REFLEX-Fördermittel an EU zurück"
baten wir Herrn Professor Dr.Adlkofer in dieser Angelegenheit um eine Stellungnahme seinerseits.

Im nachfolgenden seine Stellungnahme;

Muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die EU-Kommission die von mir als Koordinator des REFLEX-Projektes vorgetragene Bitte abgelehnt hat, meinen Briefwechsel mit ihr in Sachen Rückzahlungsforderung zu veröffentlichen. Die Begründung lautet wie folgt: "After consulting the Data Protection Coordinator, I can confirm that my e-mails contain information on third parties and therefore are confidential and intended solely for you".

Ich beschränke mich deshalb auf eine kurze Stellungnahme:

Es ist zutreffend, dass die EU-Kommission von den im Rahmen des REFLEX-Projektes an die Medizinische Universität Wien ausbezahlten Mittel in Höhe von Euro 187.000,00 den Betrag von Euro 8.300,00 zurückgefordert hat. Dieser Vorgang wurde von Prof. Lerchl als weiterer Beleg für seine Fälschungsbehauptung den REFLEX-Daten aus Wien gegenüber ausgegeben. Er tat dies, obwohl einem von ihm vermutlich vorgeschobenen Fragesteller, Journalist einer bedeutenden deutschen Wochenzeitschrift, von der EU-Kommission im Mai 2010 mitgeteilt worden war, dass die Rückforderung in keiner Beziehung steht zu dem kurz zuvor in der österreichischen Presse erschienenen Artikel über wissenschaftliches Fehlverhalten, das der Wiener Arbeitsgruppe angelastet wurde.


Die EU-Kommission hat mir bestätigt, dass das Schreiben an diesen Fragesteller keinen Betrugsvorwurf gegenüber REFLEX oder der Medizinischen Universität Wien enthielt. Diese Information war offensichtlich Prof. Lerchl unmittelbar im Anschluss an den Briefwechsel zugängig gemacht worden. Offensichtlich mit dem Ergebnis unzufrieden wandte er sich in der Angelegenheit nun selbst an die EU-Kommission. Von dort erhielt er jedoch nur dieselbe Auskunft wie der Fragesteller, der sich übrigens bereits 2008 in den Dienst von Prof. Lerchls Kampagne gegen die REFLEX-Ergebnisse gestellt hatte. Wohl erhoffte darüber hinausgehende Informationen, geeignet zur Unterstützung seiner Fälschungsbehauptung , bieben Prof. Lerchl versagt.

Die Rückforderung von Euro 8.300, 00 durch die EU-Kommission erfolgte auf der Grundlage des Abschlussberichtes des Rates für Ethik in der Wissenschaft der Medizinischen Universität Wien, den der Rektor der Universität der EU-Kommission bereits 2008 vorgelegt hatte. Der Rektor war von der EU-Kommission im Hinblick auf seine Pressemitteilung vom Mai 2008 um eine Stellungnahme gebeten worden, weil er darin den Verdacht auf wissenschaftliches Fehlverhalten geäußert hatte. Die Rückforderung betraf die Kosten für die Arbeit eines Angestellten/einer Angestellten, "which had lead to the publication in 2005 of scientifically unjustifiable statistical information". Was immer diese Halbsatz bedeuten mag, die Medizinische Universität Wien war mit der Rückgabe des Geldes einverstanden. Der Fall wurde von der EU-Kommission damit als abgeschlossen angesehen. Sie ist jedoch bereit, ihn erneut aufzugreifen, sollten ihr bis jetzt nicht bekannte Gesichtspunkte zur Kenntnis gebracht werden.

Ich habe der EU-Kommission mitgeteilt, dass sie nach meiner Überzeugung Opfer einer von Prof. Schütz, dem Rektor der Medizinischen Universität Wien, und von Prof. Lerchl, als Biologe seit Jahren dem Strahlenschutz verbunden, initiierten Intrige geworden ist und dass die Rückforderung selbst des kleinen Teilbetrags von Euro 8300,00 nicht gerechtfertigt gewesen ist. Ich habe ihr vorgeworfen, dass sie ihre Entscheidung darüber getroffen hat, ohne mich als den für das Forschungsvorhaben REFLEX verantwortlichen Koordinator zu diesem gegen die Integrität der Arbeitsgruppe in Wien gerichtete Vorgehen angehört zu haben. Ich habe angekündigt, dass ich mich nach Abschluss der gegenwärtig bei der Österreichischen Agentur für Ethik in der Wissenschaft laufenden Untersuchung des Falles erneut an die EU-Kommission mit der Bitte wenden werde, ihre Entscheidung bezüglich der Rückforderung der Mittel zu überprüfen und, da ungerechtfertigt, möglichst rückgängig zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Franz Adlkofer

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Link zum Artikel
http://www.izgmf.de/Aktionen/Meldungen/Archiv_10/mosgoeller/mosgoeller.html

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