Mehr zum Thema Mobilfunk und Gesundheit

Schweizer Grenzwerte endgültig ad acta gelegt - wir fordern 0,1 Mikrowatt/Quadratmeter

Quelle: gigaherz.ch, 30.03.2003

Damit das Thema Schweizer Grenzwerte ein für allemal erledigt ist - denn diese sind viel zu hoch - möchten wir heute einen entsprechenden Bericht der Schweizer Kritikerseite gigaherz.ch übernehmen, um klarzustellen, dass die Schweizer Grenzwerte eine Mogelpackung sind und die Gesundheit der Bevölkerung ebensowenig schützen wie die utopisch hohen ICNIRP-Grenzwerte, die von der Industrie und ihren Lobbyisten zum Standard in vielen Ländern gemacht wurden. Lesen Sie bitte anschließend unseren Kommentar dazu sowie Informationen über Sicherheitsfaktoren.

Originalartikel von gigaherz.ch, 30.03.2003:

Endlich Schluss mit der Schweizer Grenzwertlüge!!

Die Schweizer Grenzwerte sind nicht etwa ein Entgegenkommen an die Schweizer Bevölkerung, sondern ein rein physikalisch-technisches Phänomen, das bei allen ausländischen Mobilfunk-Basisstation auch auftritt.

Hans-U.Jakob, 30.3.03

Im Rahmen der Vorsorge.
Gemäss Art 11 Abs.2 Umweltschutzgesetz sind Emissionen unabhängig von der bestehenden Umweltbelastung im Rahmen der Vorsorge soweit zu begrenzen, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Die Emissionsbegrenzungen werden verschärft, wenn feststeht oder zu erwarten ist, dass die Einwirkungen unter Berücksichtigung der bestehenden Umweltbelastung schädlich oder lästig werden. Für die Beurteilung der schädlichen oder lästigen Einwirkungen legt der Bundesrat durch Verordnung Immissionsgrenzwerte fest.

Sowohl Bundesgericht wie Bundesrat betonen seit der Einführung der NIS-Verordnung im Februar 2000 mit einer unglaublichen Hartnäckigkeit und Verlogenheit immer und immer wieder, der im Umweltschutzgesetz verankerten Vorsorgepflicht sei mit der Senkung der Immissionsgrenzwerte an Orten empfindlicher Nutzung, wie Wohn- und Schlafräumen und Schul- oder Krankenzimmern auf 10%, der sonst in Europa gültigen Werte Genüge getan.

Diese Behauptung zieht sich wie ein roter Faden seit 3 Jahren durch alle 20 in dieser Sache ergangenen Bundesgerichtsurteile. Wie sich nun herausstellt, wird diese Feststellung seit Jahren wider besseres Wissen verbreitet. Oder, etwas weniger vornehm ausgedrückt, das Volk wird seit Jahren sowohl von Bundesräten wie von Bundesrichtern im Auftrag der allmächtigen Mobilfunkindustrie schamlos belogen. Denn diese in der NISV angeblich vorsorglich festgelegten Anlage-Werte von 10% der sonst in Europa üblichen Werte sind gar keine Vorsorgewerte, sondern ein rein physikalisches Phänomen, welches sich ohne jegliches Zutun der Mobilfunkbetreiber an Orten mit empfindlicher Nutzung automatisch einstellt.

Der Schwindel mit den schweizerischen Vorsorge- oder Anlage-Grenzwerten.

Die angeblich auf 10% der üblichen in Europa abgesenkten Werte sind demnach nicht etwa ein Entgegenkommen an die Schweizer Bevölkerung, sondern werden dieser lediglich als solches verkauft. Da diese Werte sowieso nur in Innenräumen gelten, ergeben sie sich in der Nähe von Antennen automatisch wie folgt:
Die Hauptstrahlungsrichtung einer Antenne ist mit einem Autoscheinwerfer vergleichbar, welcher am Antennenmast seitlich, leicht nach unten geneigt, 8-12° aus der Horizontalen, leicht abwärts gerichtet ist. Der Sendestrahl, auch Sendekeule genannt, erreicht in etwa 250m Distanz erstmals Bodenberührung. Logischerweise gibt es hier, trotz der Distanz, wiederum eine höhere Strahlenbelastung, als auf dem Weg (am Boden gemessen) vom Mast bis hierher. Hier sei wiederum der Vergleich mit dem Autoscheinwerfer angebracht.

Befindet sich nun der OMEN (Ort mit empfindlicher Nutzung) nahe am Antennenmast, so ist dieser durch die Betondecke und/oder durch die Abweichung aus dem Sendestrahl (Sendekeule) geschützt. Gleich wie bei einem Autoscheinwerfer. Gleich unterhalb der Stossstange gibt es auch nicht viel Licht. Allein die Minimierung der Strahlung aus der Abweichung zur Sendkeule ist in der Berechnungsformel bereits mit Faktor 30 einzusetzen. Zusätzlich zu dieser Reduktion ergibt sich noch die Dämpfung aus der Betondecke, nochmals mit Faktor 30.

Ist der OMEN etwas weiter von der Antenne weg, so dass die Strahlung seitlich durch die Mauern oder durch die Fenster einfällt, erfolgt eine Dämpfung durch die Distanz.
Bei einer Sendeleistung von 2200Watt ERP beträgt die Strahlungsleistung direkt im Zentrum des Sendestrahls (der Sendekeule) in einem Abstand von 20m noch 16.5V/m, nach 40m noch 8.2V/m und nach 80m noch 4.1V/m. Das heisst, man kann mit einem 2,2 kW-Sender nach 70m voll in ein Schulzimmer hineinleuchten, ohne die sogenannten Vorsorgewerte von 6V/m zu überschreiten.

Diese Werte sind deshalb zur Erfüllung des Vorsorgeauftrages im Umweltschutzgesetz nicht brauchbar. Sie wurden lediglich so deklariert, um das Volk in falscher Sicherheit zu wiegen. Dies entspricht durchaus den seit Jahrzehnten üblichen Betrügereien und Lügereien auf dem Gebiet nichtionisierender Strahlung.

Es gibt im benachbarten Ausland keine OMEN, welche die Schweizer Vorsorgewerte nicht einhalten, obschon dort Vorsorgewerte in Gesetzen nicht bekannt sind.

Die Schweizer Vorsorgewerte sind also nicht einzigartig und nachahmenswert für Europa, sondern der grandioseste Käse mit den grössten Löchern, der je aus dem Alpenraum kam.

Das ergibt sich auch aus folgenden historischen Begebenheiten:

Die Schweizer Mobilfunkoperatoren bauen und betreiben, wie alle ihre übrigen europäischen Konkurrenten, ihre Netze nach den CEPT-Normen.

Alle europäischen Netze sind deshalb technisch völlig identisch. Dasselbe gilt auch für den Bau von Endgeräten (Handys) Man kann heute als Schweizer mit einem schwedischen Handy in Spanien ebensogut telefonieren, wie zu Hause oder in London. Alles wurde nach CEPT-Normen entwickelt und gebaut. Nach Normen die bereits 1995 festgelegt wurden, lange bevor es die ersten GSM-Handys auf dem Markt gab und lange bevor die ersten GSM-Basisstationen errichtet wurden.

Damit niemand von diesen Normen abweiche, wurden alle Mobilfunkstandards in mehreren zwischenstaatlichen Abkommen festgehalten und 41 Staaten verpflichteten sich darin, diese Standards und Normen einzuhalten. Als Unterzeichner figuriert auch die Schweiz. Die Schweiz hatte demnach zu keiner Zeit die Möglichkeit und auch gar nie die Absicht, aus diesen Normen und Standards auszubrechen und eine eigene Technologie zu entwickeln.
Eine eigene Technologie und eigene Standards entwickelten aber die Schweizer Kommunikations-Ingenieure gemeinsam mit den höchsten Schweizer Politikern und Richtern im Anlügen der Bevölkerung.
Heute, Ende März 2003, müssen wir feststellen, dass sowohl Bundesrat wie Bundesgericht die sogenannten Schweizer Vorsorgewerte in vollem Wissen um diese zwischenstaatlichen Abkommen und in vollem Wissen darum, dass es sich um eine Mogelpckung handelt, in Kraft gesetzt haben.

Dass es sich bei den Schweizer Vorsorgewerten um eine Mogelpackung handelt, beweisen mit erschreckender Deutlichkeit auch die letzten Meldungen aus Spanien.

Escala (Provinz Girona): Viele Kinder gegenüber einem Mobilfunksender erkrankt. Mobilfunkbetreiber Telefonica wegen Verbrechen gegen die Umwelt und die kollektive Sicherheit eingeklagt. Aussenwerte 8.3V/m. Innenraumwerte (OMEN) bei max. 5...6V/m. Schweizer Vorsorgewerte also eingehalten. Niemand hat hier krank zu werden!

Ronda: Mehrere Schüler und Lehrer an Krebs erkrankt. Einige davon unterdessen gestorben. Aussenwerte 22V/m Innenraumwerte (OMEN) 5.5V/m. Schweizer Vorsorgewerte also eingehalten. Niemand hat hier krank zu werden!

Was längstens zu befürchten war, ist uns nun in Spanien endlich quantifiziert worden. Selbst in Spanien, wo das dichteste Mobilfunknetz Europas steht, und woher die schlimmsten Horrormeldungen stammen, sind die Schweizer Vorsorgewerte eingehalten! Das kann ja von der Technologie her gar nicht anders sein. Auch die spanischen Mobilfunkbetreiber haben ihre Netze nach denselben Normen und Standards gebaut wie die Schweizer.

Quelle in Spanien: Asociacion de Vecinos Contra Radiaciones Nocivas de L'Escala, Girona.
In Spanien kämpfen zur Zeit 70 Schulen um den Abbruch der Mobilfunkantennen in ihrer Nähe.

OMEN = Ort empfindlicher Nutzung
NISV = Verordnung des Bundesrates über nichtionisierende Strahlung
V/m = Volt pro Meter, Schweizer Masseinheit für die elektrische Feldstärke
Volt pro Meter ins Quadrat erheben und durch 377 dividieren und schon haben Sie W/m2.

Zum Autor: Hans-U.Jakob steht seit 16 Jahren an der Front gegen die elektromagnetische Umweltverschmutzung und verfügt sowohl über ein riesiges Archiv, wie über einen grossen Schatz an Erfahrungen und ein Arsenal von exaktesten Messgeräten, die ihm Kritiken wie die obige erlauben.

Sensationelle Bilder mit farbig dargestellten Verstrahlungswerten aus Computersimulationen folgen noch diese Woche auf gigaherz.ch.

Früherer Beitrag von gigaherz.ch zu diesem Thema unter:

Die Schweizer Grenzwerte / Eine Mogelpackung erster Güte

Kommentar der Elektrosmognews: Herr Jakob hat mit diesem Artikel alles zu den Schweizer Grenzwerten gesagt, was es dazu zu sagen gibt. Diese Werte sind erstens eine Mogelpackung und zweitens viel zu hoch, denn wenn Menschen und vor allem Kinder bereits bei viel niedrigeren Werten an Krebs erkranken und sterben, führen sich solche "Vorsorgewerte" von selbst ad absurdum (siehe zahlreiche epidemiologische Studien bei "Anwohnern" von Rundfunksendern sowie viele aktuelle Krebshäufungen bei "Anwohnern" von Mobilfunk-, Rundfunk- und TV-Sendern). An die Adresse all derer, die glauben, Mobilfunkkritiker kämpften für Schweizer Werte oder für irrelevante Grenzwertabsenkungen um den Faktor 10 oder ähnliche immer wieder gern verbreitete Märchen:

Die Grenzwertabsenkungen müssen drastisch sein, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung zu garantieren. Hierzu sind Krebshäufungen um Mobilfunksender zu berücksichtigen und SOFORT epidemiologisch zu untersuchen. Die Ergebnisse bereits in grosser Zahl vorliegender epidemiologischer Studien bei Anwohnern von Rundfunk- und TV-Sendern sind zu berücksichtigen, ebenso wissenschaftliche Studien, die bei Werten weit unter den ICNIRP-Grenzwerten schädliche Wirkungen gefunden haben, wie z.B. Studien von Salford, Kwee und anderen.

Außerdem ist ähnlich wie bei Pestiziden und anderen umweltschädigenden Substanzen ein großzügiger und angemessener Sicherheitsfaktor zu berücksichtigen. Wir fordern deshalb einen Vorsorgewert von maximal 0,1 Mikrowatt pro Quadratmeter (Summenleistungsflußdichte). Dies entspricht auch der Forderung von Baubiologen, Bürgerverbänden, der ödp (in etwa) und Umweltschutzorganisationen.

Mehr zum Thema Mobilfunk und Gesundheit