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Möhnsen: Einstweilige Verfügung gegen Mobilfunksender erfolgreich

Quelle: Lübecker Nachrichten, 04.03.2002

Verwaltungsgericht Schleswig: Möhnsens Planungshoheit verletzt Baustopp am Mobilfunkturm
Von Silke Geercken, LN

Möhnsen. Ein kleiner Triumph für die Gemeinde Möhnsen: Das Gericht hat den Bau des Mobilfunkturms gestoppt. Dagegen hat die DeTeImmobilien Beschwerde eingelegt.

Der Streit um den Bau des neuen Mobilfunkturmes schwelt bereits einige Zeit. Im September vergangenen Jahres haben Möhnsener Bürger in einer spontanen Aktion die Baustelle blockiert. Sie mussten allerdings klein beigeben, denn die Telekom konnte eine Baugenehmigung vorweisen. Diese Genehmigung sei mit "bewusst falschen technischen Grundlagen erschlichen worden", so der stellvertretende Bürgermeister Willi Rehr.

Das Problem: Die Bürger halten den Abstand des Turmes zum Wohngebiet für zu gering und befürchten gesundheitliche Schäden. Die Bürgerinitiative fordert einen Sicherheitsabstand von rund 700 Metern, der jetzt vorgesehene Abstand beträgt etwa sieben Meter.

Die Telekom bietet zwar Standortalternativen an, fordert dafür aber eine Entschädigung in Höhe von 100 000 Mark. Die Protestanten mussten damals wieder abrücken, aber die Gemeinde beauftragte Anwälte mit der Vertretung ihrer Interessen.

Das Ziel, die einstweilige Verfügung zum Baustopp, ist jetzt erreicht. Das Verwaltungsgericht Schleswig gab dem Antrag der Gemeinde in vollem Umfang recht und erklärte die Baugenehmigung für rechtswidrig. Das gemeindliche Einvernehmen sei von Anfang an unwirksam gewesen, weil die Gemeinde Möhnsen durch die DeTeImmobilien vor der Zustimmung mündlich und schriftlich wiederholt falsch und irreführend informiert worden sei, heißt es in der Begründung. "Damit war die Gemeinde rechtswidrig in ihrer Planungshoheit verletzt", so das Gericht.

In der jüngsten Gemeindevertretersitzung hat Möhnsen eine neue Bauleitplanung beschlossen, einschließlich der aktuellen Anforderungen für den Mobilfunk und die UMTS-Technik. Die Aktive Freie Möhnsener Wählergemeinschaft hatte dazu diverse Beschlussvorlagen zur Änderung des F-Planes und Aufstellung eines B-Planes vorgelegt, die zusammen mit einem Satzungsentwurf des Amtes Schwarzenbek-Land für eine Veränderungssperre einstimmig beschlossen wurden.

Dass die Skepsis gegenüber Mobilfunktürmen und der damit verbundenen Belastung durch Elektrosmog groß ist, wurde bei einem Vortrag des Strahlenexperten Dr. Lebrecht von Klitzing in Möhnsen deutlich. Auch der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat auf die Gefahren hingewiesen. Forschungen belegten, dass die elektromagnetischen Strahlen die Blut-Hirn-Schranke öffnen könnten. Die Folge seien Multiple Sklerose oder Alzheimer. Kinder seien wegen ihrer noch dünnen Schädeldecke besonders gefährdet und erkrankten leichter an Leukämie oder Tumoren. Weil die DeTeImmobilien Beschwerde gegen den Gerichtsbeschluss eingelegt hat, heißt es jetzt abwarten.

Nächste Demo: Nürnberg, 11.3., 14.30 Uhr, Südwestpark 38, vor dem VIAG-Interkom-Gebäude

Mailkontakt: webmaster@elektrosmognews.de

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