Bayerische FDP mit bemerkenswertem Mobilfunk-Vorstoss
Quelle: Elektrosmognews Nordrhein-Westfalen sowie Volker Hartenstein, parteiloser Abgeordneter
Schreiben von Christoph Eipper, Vorsitzender des Landesfachausschuss Umwelt der FDP Bayern, an Volker Hartenstein
Inhalt des Schreibens:
Sehr geehrter Herr Hartenstein,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu
können, dass die bayerische FDP auf
Ihrem letzten Landesparteitag in
Bad Kissingen als Leitantrag den Antrag
des Landesfachausschuss Umwelt zum
Mobilfunk angenommen hat. Diese
Thematik wird somit auch eine zentrale
Rolle bei unserer Arbeit vor Ort,
in unserem Landesparteiprogramm
und im Landtagswahlkampf spielen.
Einen wichtigen Beitrag zur fachlichen
Untermauerung und schließlich
auch Durchsetzung der jetzigen Position
lieferte Ihre mailing-Liste.
Daher möchte ich Ihnen an dieser
Stelle ganz herzlich für Ihr
diesbezügliches Engagement
danken.
Ich habe Ihnen den Beschlusstext
unten angehängt.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Christoph Eipper
Vorsitzender des Landesfachausschuss
Umwelt der FDP Bayern
Praunstr. 22, 90489 Nürnberg
0911-551302 (priv.) 0911-9463773 (dienstl.)
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53. Ordentlicher Landesparteitag
der FDP Bayern 30.11./01.12.2002
in Bad Kissingen
Der Landesparteitag beschließt:
angenommen incl. BT 7
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Mobilfunk
Eine Grundlage des heutigen Lebens
ist die Kommunikation. Eine moderne
Partei wie die FDP begrüßt
die neuen Möglichkeiten durch die Entwicklung
der modernen Kommunikationstechnik.
Im Sinne der Vorsorge und einer Verbesserung
der Akzeptanz in der
Bevölkerung fordert die bayerische
FDP folgende Forschungsanstrengungen:
- interdisziplinäre und wissenschaftlich
überprüfbare Forschung
als Grundlage für zukünftige
Regelungen und entsprechende
Forschungsmittelaufstockung
- epidemiologische Langzeitstudien
unter Berücksichtigung von
Synergieeffekten
- Sonderforschung nach Risiken für
unreife Organismen (Embryo,
Kind, Jugendliche/r)
Die bayerischen Bundestagsabgeordneten
setzen sich bei der
Bundestagsfraktion dafür ein,
dass die Bundesregierung aufgefordert
wird, sofort die entsprechenden
Gesetze so zu ändern, dass die folgenden
Voraussetzungen möglich werden:
1. für die Errichtung von Mobilfunkstationen
und Sendern
- frühzeitige Information und
aktive Einbeziehung der Kommunen
(insb. der betroffenen Bürger
und Agenda 21)
- eine Ortsgestaltungssatzung
- Festlegen von Standortalternativen
im Einvernehmen mit Kommunen
und Betreibern
- die Berücksichtigung des
Orts- und Landschaftsbildes
2. zum Schutz der Gesundheit und
des Wohlbefindens der Bevölkerung
- Überprüfung der in Deutschland
gültigen Grenzwerte unter
Einbeziehung des Vorsorgeaspekts
insbesondere hinsichtlich der
athermischen Effekte
- Berechnung und Messung der Exposition
vor Ort unter
Berücksichtigung aller Sendeanlagen
(Militär und andere Funkdienste)
- Überprüfung und Überwachung
der Sender nach der Installation
3. zur Aufklärung der Bevölkerung
- umfassende sachliche Aufklärung
über die Effekte hochfrequenter
elektromagnetischer Felder
- gezielte Information der Öffentlichkeit
über die Risiken des
Mobiltelefonierens und bei Benutzung
von DECT-Schnurlostelefonen
- Informationen über die Problematik
der Elektrosensibilität und
Gesundheitsrisiken durch Synergieeffekte
(multiple Belastungen)
4. für einen verbesserten Verbraucherschutz
- Warnhinweise am Handy, an DECT-Schnurlostelefonen
und in den
Gebrauchsanweisungen
- Warnung vor dem Langzeittelefonieren
- einheitliche, verbraucherverständliche
Kennzeichnung der
Strahlenintensität am Gerät
und in der Gebrauchsanweisung (Gütesiegel)
- Warnung vor besonderen Risiken
für Kinder und Jugendliche, alte
und kranke Menschen
Die bayerische FDP fordert weiterhin die bayerische Staatsregierung auf:
- den Art. 63/Abs. 4 der bayerischen
Bauordnung, nach dem
Mobilfunkmasten von bis zu 10m Höhe
über der Höhenoberkante von
Gebäuden, auch Wohnhäusern,
völlig genehmigungsfrei errichtet werden
dürfen, zu eliminieren.
- die Bayerische Bauordnung dahingehend
zu ändern, dass die
Kommunen bestimmen können,
wo in ihrem Zuständigkeitsbereich, unabhängig
von der Anlagenhöhe, Mobilfunkmasten
errichtet werden dürfen.