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Tierstudie aus Italien belegt erneut erhöhtes Krebsrisiko durch Mobilfunk-Strahlung

Medienmitteilung vom 28. März 2018

Das Ramazzini Institut in Bologna hat die Ergebnisse seiner mit Spannung erwarteten Ratten-Studie1 in einer
wissenschaftlichen Fachzeitschrift2 veröffentlicht. Die Tiere wurden über längere Zeit mit unterschiedlichen
und schwachen Mobilfunksignalen bestrahlt. Dabei wurde festgestellt, dass bei den bestrahlten Tieren
signifikant mehr geschädigte Zellen auftraten als bei nicht bestrahlten Tieren. Sogenannte Schwannome,
eine sonst sehr seltene Krebsart im Herz, und Tumore im Kopf waren die Folge.


Die Ergebnisse bestätigen diejenigen der grossen staatlichen NTP-Tierstudie3 in den USA, wo es um die Bestrahlung
mit starken Funksignalen ging. Zudem decken sich die verschiedenen Laborergebnisse mit den Ergebnissen der
internationalen Cefalo-Studie4, an der auch die Schweiz beteiligt war. Bei dieser Studie wurde bereits im Jahr 2011
statistisch nachgewiesen, dass Kinder- und Jugendliche ein höheres Risiko für Hirntumore tragen, wenn sie Handys
nutzen.

Demnach begünstigt nicht nur starke, sondern auch schwache Strahlung des Mobilfunks die Entstehung von Krebs
im Kopf und im Herz. Es treten sogar Effekte unterhalb des Schweizer Immissionsgrenzwertes von 61 V/m und des
Anlagegrenzwertes von 6 V/m auf. Eine ebenfalls aktuelle Studie5 aus Grossbritannien belegt, dass sich die
bösartigen Hirntumore von 1995 bis 2015 mehr als verdoppelt haben. Ein Zusammenhang mit der
Mobilfunkstrahlung ist nicht mehr auszuschliessen. Experten fordern nun, dass das Krebsrisiko von der
internationalen Vereinigung für Krebsforschung (IARC) neu beurteilt wird. Bereits im Jahr 2011 wurde Funkstrahlung
in das Register krebserregender Stoffe aufgenommen und als «möglicherweise» krebserregend klassifiziert. Jetzt sei
der Zeitpunkt gekommen, die Klassifikation auf «wahrscheinlich» oder sogar auf «sicher» anzuheben.

Diese wissenschaftlichen Erkenntnisse rechtfertigen den kürzlich gefällten Entscheid des Ständerates, die geltenden
Anlagegrenzwerte für Antennenmasten nicht zu lockern. Unsere Grenzwerte sollten eigentlich einen vorsorglichen
Schutz bieten, was von der Studie aus Italien jedoch in Frage gestellt wird. Statt über eine Lockerung, sollte nun
ernsthaft über eine Verschärfung der Grenzwerte diskutiert werden. Die Gesundheit muss über den wirtschaftlichen
Interessen der Mobilfunkindustrie stehen.

Die Gesundheitsbehörden BAFU und BAG müssen die geltenden Grenzwerte für den Mobilfunk aufgrund dieser
Faktenlage neu beurteilen. Industrieunabhängige Studien sind dabei höher zu gewichten als bisher. Insbesondere
sollte man sich von den dominierenden Einflüssen der NGO ICNIRP verabschieden. Die «Fake-News» der
Mobilfunklobby sind offen als billige Ausreden, Täuschungen oder gar Lügen zu benennen. Nachdem mehrere
Gerichtsfälle im Ausland zu Gunsten von Geschädigten ausgefallen sind, stehen auch unsere Gerichte in der
Verantwortung ihre äusserst mobilfunkfreundliche Rechtsprechung zu überdenken.
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1 https://ehtrust.org/worlds-largest-animal-study-on-cell-tower-radiation-confirms-cancer-link/
2 https://www.sciencedirect.com/science/article/pii/S0013935118300367?via%3Dihub
3 https://ntp.niehs.nih.gov/about/org/sep/trpanel/meetings/index.html#20180328
4 http://electromagnetichealth.org/electromagnetic-health-blog/cefalo/
5 http://microwavenews.com/news-center/gbms-rising-uk

Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein

Kontakt:
Markus Lauener, Präsident
Hofen 1480
9614 Libingen
Tel: 052 378 23 58
info@funkstrahlung.ch
http://www.funkstrahlung.ch

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