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Schweiz - Der Bundesrat missachtet Bundesgerichtsurteile zum Ausbau der Stromnetze

Medienmitteilung vom 10. Juni 2016

Das Bundesgericht hat in vier Fällen, bei denen es um einen Ausbau (Kapazitätserhöhung) der Stromnetze geht, klar entschieden

1) Längenberg, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
2) Riniken AG, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
3) Lauerz, ein Teil der auszubauenden Leitung muss in den Boden
4) Hohle Gasse, die auszubauende Leitung muss verschoben werden, damit die Grenzwerte eingehalten sind

Hier gilt anzumerken: Wenn sich Leitungen im Boden befinden, werden die Grenzwerte zwangsläufig eingehalten.

Was macht nun die Stromindustrie? Sie lässt über den Bundesrat die entsprechenden Verordnungen und Gesetze ändern, um die Bundesgerichtsurteile umgehen zu können!

Der Dachverband Elektrosmog CH und LI hat diese Absicht in seiner Vernehmlassung zur geplanten Verordnungsänderung klar dokumentiert.

Zur Krönung schreibt der Bundesrat in seiner Begründung:

„Der Bundesrat hat heute die Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV) an ein Urteil des Bundesgerichts angepasst. Dieses befand, dass die Strahlung von alten Hochspannungsleitungen weniger streng begrenzt werde als jene von neuen Anlagen. Neu müssen alte Anlagen bei gewissen Umbauten oder betrieblichen Änderungen strengere vorsorgliche Emissionsbegrenzungen erfüllen als bisher.“

Diese Beschreibung suggeriert „alles wird besser“, obwohl genau das Gegenteil der Fall ist: Bei Leitungsausbauten sollen die Leitungen explizit nicht mehr in den Boden, Leitungsverschiebungen werden auch ausgeschlossen und die Grenzwerte müssen nach wie vor nicht eingehalten werden. Hier scheinen die Verfasser auf mangelnde Fachkenntnis des Parlaments zu hoffen.

Die Interessierten Kreise werden die Verordnungsänderung vom Bundesgericht auf Gesetzeskonformität überprüfen lassen, was zu einer weiteren beträchtlichen Verzögerung des Leitungsausbaues führen wird.

Ausführliche Informationen können unserer Stellungnahme im Anhang entnommen werden.

Kontakt: markus.lauener@bluewin.ch, 052 378 23 58
Markus Lauener
Präsident
Dachverband Elektrosmog Schweiz und Liechtenstein
http://www.funkstrahlung.ch


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